Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zum Beherbergungsvertrag des Vereins des koptisch-orthodoxen Klosters der Hl. Jungfrau Maria und des Hl. Mauritius für seelsorgerische, soziale, kulturelle Betreuung und ökumenische Zusammenarbeit

Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit dem Verein des koptisch-orthodoxen Klosters der Hl. Jungfrau Maria und des Hl. Mauritius für seelsorgerische, soziale, kulturelle Betreuung und ökumenische Zusammenarbeit (nachfolgend: Beherbergungsbetrieb) geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.

Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.

1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien

1.1    Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Gästebeherbergung sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten Leistungen im Gästehaus St. Markus und im Kloster der Hl. Jungfrau Maria und des Hl. Mauritius in Höxter Brenkhausen, sowie für jegliche andere von dem Beherbergungsvertrag erfassten Liegenschaft.

1.2     Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

1.3   Es wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Beherbergungsbetrieb um eine Einrichtung der koptisch-orthodoxen Kirche handelt, wodurch der Gast verpflichtet ist, sich in seinem Verhalten, seinem Auftreten und seiner Bekleidung nach den dort herrschenden Maßstäben zu richten. Es ist insbesondere auf angemessene Bekleidung zu achten. Die Entscheidung, was als angemessen zu betrachten ist, trifft allein der amtierende Bischof der koptisch-orthodoxen Kirche im Kloster der Hl. Jungfrau Maria und des Hl. Mauritius zu Brenkhausen. Ausdrücklich unerwünscht ist die Zuschaustellung von Symbolen nichtchristlicher Glaubensbekenntnisse.

l.4         Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

1.5        Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem    Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Zimmerbuchung in Schriftform zu bestätigen und eine Bestätigung in Schriftform seitens des Gastes zu     verlangen. Der Beherbergungsbetrieb kann sich für den Vertragsschluss durch eine Vermittlungsstelle (z.B. die örtliche Tourist-Information) vertreten lassen.

1.6        Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden Gast, das dieser innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter annehmen kann. Während dieser Frist sind der Beherbergungsbetrieb oder sein Vertreter an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die Annahmeerklärung kann ausdrücklich in    Schriftform oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der Buchungssumme) gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter erfolgen.

1.7      Vertragspartner sind der Gast und der Beherbergungsbetrieb. Hat ein   Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2. Leistungen und Anreise, Preise, Obliegenheiten

2.1     Leistungspflichten des Beherbergungsbetriebs.

Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wurde seitens des Beherbergungsbetriebs nicht die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt, besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit des Zimmers.

Die gebuchte Unterkunft wird vom Leistungsträger am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Leistungsträger über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu informieren.
Wurde seitens des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet oder wurde die Kreditkartennummer bei der Buchung angegeben, so wird die Unterkunft auch über diese Zeit hinaus freigehalten.

2.2     Leistungspflichten des Gastes.

Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden oder vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer nach dem Frühstück, spätestens jedoch bis 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

2.3     Preise und Preisanpassung.

Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen bzw. die vertragliche Vereinbarung. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer ein.
Die Preise können vom Beherbergungsbetrieb geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Gäste, der Leistungen des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.

2.4     Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes.

Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs.
Der Gast ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Gast dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Gast berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Gast ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat.
Die Mitführung von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Gast haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters. Soweit der Beherbergungsbetrieb der Mitführung von Tieren zustimmt, steht es ihm frei, hierfür einen angemessenen Zuschlag zu verlangen. Dies ist in den Beherbergungsvertrag aufzunehmen.

3. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten

3.1     Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung.

Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen einschließlich der Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten (z.B.Verpflegung, Minibar, Telefon, Video) am Tage der Abreise unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.
Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 25% Prozent der Buchungssumme zu verlangen. Er ist zudem berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Ist der Gast Verbraucher, so gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszins und im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweils gültigen Basiszins geltend zu machen.
Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.

3.2     Kreditkarten, Schecks und sonstige Zahlungsmittel.

Es steht dem Beherbergungsbetrieb in jedem einzelnen Fall frei, ob und welche Kreditkarte er bei Vorlage akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn durch Aushänge oder durch Auskunft des Personals eine grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten angezeigt wird.
Die Entgegennahme von Kreditkarten, Schecks oder sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber.

3.3     Aufrechnung.

Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebs aufrechnen oder mindern.

3.4     Sicherheiten.

Bezahlt ein Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der Beherbergungsbetrieb an den vom Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen aus der erbrachten Leistung einschließlich der Auslagen. Er hat damit das Recht, die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur Bezahlung zurückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigung seiner Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln zu verwerten.

4. Leistungsänderungen oder Abweichung

Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu einer erforderlichen Änderung oder Abweichung vom vertraglich geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistung kommen. Derartige Änderungen sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung führen und für die Abweichung eine sachliche Rechtfertigung besteht.
Eine nicht erhebliche und zumutbare Abweichung liegt z.B. in der Regel dann vor, wenn der Leistungsträger dem Gast bei einer Beherbergungsleistung eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt, weil der gemietete Raum unbenutzbar geworden ist oder wichtige betriebliche Gründe die Umquartierung bedingen.
Der Beherbergungsbetrieb oder sein Vertreter sind verpflichtet, den Gast unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistung zu informieren. Dem Gast ist ggf. die Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung zu geben oder, falls eine solche aus Gründen unmöglich ist, die nicht vom Beherbergungsbetrieb zu vertreten sind, ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung anzubieten.
Ist bei einer Beherbergungsleistung der Beherbergungsbetrieb aus dringenden Gründen gezwungen, eine Stornierung vorzunehmen, so ist dieser verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Gast unverzüglich ein anderes, mindestens gleichwertiges Quartier erhält. Erfolgt die Stornierung erst am Anreisetag oder erfährt der Gast erst bei Anreise von der Stornierung, hat der Beherbergungsbetrieb innerhalb einer Frist von 4 Stunden für ein Ersatzquartier zu sorgen.

Etwaig entstehende Mehrkosten für ein Ersatzquartier gehen zu Lasten des Beherbergungsbetriebs.
Im Falle einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbes. Minderung und Schadensersatz) unberührt.

5. Vorvertragliches Rücktrittrecht und Nichtanreise

5.1      Rücktritt des Gastes.

Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zur Meidung von Missverständnissen in Schriftform per Post, per Telefax oder per Email erfolgen.

Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen.

Bis 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums gemäß Beherbergungsvertrag kann der Gast jedoch ohne Kostentragungspflicht von der Buchung zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums, so hat der Gast die vereinbarte Vertragssumme zu 50 % zu bezahlen. Erfolgt der Rücktritt in noch kürzerer Frist, so gelten die nachstehenden Bestimmungen.

Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen.

Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen.

Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Gast an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt:

Gebuchte Leistung: Quote:
Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung90 %
Übernachtung mit Frühstück80 %
Halbpension70 %
Vollpension60 %

Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben.

Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.

5.2    Rücktritt / Kündigung des Beherbergungsbetriebs.

Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist der Beherbergungsbetrieb innerhalb der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auch auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebes die Buchung nicht durch eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung binnen der hierfür gesetzten Frist bestätigt.

Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (keine abschließende Benennung!):

  • die Nichterbringung einer fälligen Leistung
  • die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände
  • eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung,

–    die Buchung des Zimmers unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder des Zwecks

oder

–  wenn der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs   oder seiner Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahrenbereich des Beherbergungsbetriebs herrührt Hierzu zählt auch ein Verstoß gegen die Weisungen des amtierenden Bischofs gem. Ziffer 1.3 dieser AGB.

Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzten.

In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.

Ein etwaiger Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

6. vorzeitige Vertragsbeendigung

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf die volle Buchungssumme unberührt. Der Beherbergungsbetrieb wird sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistung bemühen, wobei er insoweit nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zu unternehmen.
Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb.

7. Haftung

7.1     Haftung für vertragliche Verpflichtungen.

Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen.
Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom Hotel übernommenen Garantie.
Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Bei Auftreten von Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebs wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

7.2     Haftung für eingebrachte Sachen.

Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,- sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,-.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Beherbergungsbetrieb keine Gäste-Safes oder sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung von Wertsachen zur Verfügung stellt. Die Aufbewahrung von Geld und Wertsachen im Zimmer hat nach Möglichkeit zu unterbleiben und erfolgt immer auf eigene Gefahr des Gastes.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Beherbergungsbetriebs gelten vorstehende Ziff. 7.1 Abs. 2 bis 4 entsprechend.

7.3     Parkplatzschäden.

Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz des Beherbergungsbetriebs zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Beherbergungsbetriebs entsteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der ländlichen Lage des Beherbergungsbetriebes eine erhöhte Gefahr der Schädigung von Fahrzeugen durch Marder und ähnliche Nager besteht.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits. Ziff. 7.1 Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend.

7.4     Post und Warensendungen.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 7.l Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

8. Verjährung

8.1     Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetrieb, gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgenommen Ansprüche aus einer unerlaubten
Handlung – verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regeln.

8.2     Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Anspruch begründenden Umständen und dem Beherbergungsbetrieb als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

8.3     Schweben zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der Beherbergungsbetrieb die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Datenschutz

Der Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten
ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Gastes. Alle Daten der
Gäste werden dabei  unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet. Es gelten die folgenden Hinweise:

9.1.    Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:

Verein des koptisch-orthodoxen Klosters der Hl. Jungfrau Maria und des Hl. Mauritius für seelsorgerische, soziale, kulturelle Betreuung und ökumenische Zusammenarbeit, vertreten durch S.E. Bischof Anba Damian,

Propsteistraße 1a
37671 Höxter-Brenkhausen
Email: bischof@koptisches-kloster-hoexter.de 
Tel.: 05271/18905
Fax: 05271/36742

9.2.    Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung.

Wenn der Gast eine Buchung im Beherbergungsbetrieb vornimmt, erhebt der Beherbergungsbetrieb folgende Informationen:

  • Anrede, Vorname, Nachname,
  • eine gültige E-Mail-Adresse,
  • Anschrift,
  • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
  • Informationen, die für die Geltendmachung und Verfolgung der Rechte aus   dem Beherbergungsvertrag notwendig sind.

Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

  • um den Gast identifizieren zu können;
  • zur Korrespondenz mit dem Gast;
  • zur Rechnungsstellung;
  • zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen

sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Gast;

Die Datenverarbeitung erfolgt auf die Anfrage des Gastes hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die   angemessene Bearbeitung des Beherbergungsvertrags und für die beidseitige   Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem erforderlich.

Die für die Bearbeitung des Beherbergungsvertrages erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass der Beherbergungsbetrieb nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Gast in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hat.

9.3      Weitergabe von Daten an Dritte.

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Vorstehenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

9.4      Betroffenenrechte.

Der Gast hat das Recht:

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber dem Beherbergungsbetrieb zu widerrufen. Dies hat zur Folge,        dass dieser die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf;
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über seine vom Beherbergungsbetrieb verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann der Gast Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen seine Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht beim Beherbergungsbetrieb erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf.           aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner beim Beherbergungsbetrieb gespeicherten           personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung seiner beim Beherbergungsbetrieb gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von ihm bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, der Gast aber deren Löschung ablehnt und der Beherbergungsbetrieb die Daten nicht mehr benötigt, der Gast jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
  • gemäß Art. 20 DSGVO seine personenbezogenen Daten, die er dem Beherbergungsbetrieb bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen

und

  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann sich der Gast hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen   Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder des Sitzes des Beherbergungsbetriebs wenden.

9.5      Widerspruchsrecht.

Sofern die personenbezogenen Daten des Gastes auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat dieser das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Möchte der Gast von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an bischof@koptisches-kloster-hoexter.de.

9.6      Einverständniserklärung.

Mit der Vornahme einer Buchung oder einer Anfrage zu einer möglichen Buchung erteilt der Gast dem Beherbergungsbetrieb die jederzeit frei          widerrufliche Berechtigung, die o.a. Daten zu erheben und wie beschrieben zu nutzen.

Weiterhin erklärt sich der Gast damit einverstanden, mit dem Beherbergungsbetrieb über unverschlüsselte Email-Verbindungen zu korrespondieren.

10 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

10.1     Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag müssen in Schriftform Dies gilt auch für den Verzicht auf das gewillkürte Schriftformerfordernis.

10.2     Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

10.3     Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder
Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht
Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.

10.4     Klagen gegen den Beherbergungsbetrieb sind an dessen Sitz zu erheben.

10.5     Für Klagen des Beherbergungsbetriebs gegen den Gast ist dessen Wohnsitz
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs maßgebend.

10.6     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme undurchführbar, unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch diejenige zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

10.7     Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.